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E-Rechnungen und ZUGFeRD – Was ab 2025 gilt

Das Wachstumschancengesetz macht die E-Rechnung im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025 zur Pflicht. Für Agrarbetriebe bedeutet das konkreten Handlungsbedarf.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist kein PDF per E-Mail. Es handelt sich um ein strukturiertes elektronisches Format nach der europäischen Norm EN 16931. Die gängigsten Formate in Deutschland: XRechnung und ZUGFeRD 2.x.

Fristen im Überblick

Ab 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 01.01.2027: Unternehmen über 800.000€ Umsatz müssen E-Rechnungen versenden.
Ab 01.01.2028: E-Rechnungspflicht für alle B2B-Transaktionen.

ZUGFeRD als Hybridlösung

ZUGFeRD kombiniert ein PDF für den Menschen mit eingebetteten XML-Daten für die maschinelle Verarbeitung. Das macht es besonders praxistauglich für den Mittelstand.

Handlungsbedarf

ERP-Systeme müssen die Formate unterstützen. In AGRICORE ist die ZUGFeRD-Integration bereits verfügbar.